Wird ein neues Gesetz oder eine neue Verordnung verkündet, so erfolgt die Publikation im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.). Die Publikation eines neuen Erlasses oder einer Bekanntmachung erfolgt im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (MBl. NRW.).
Inhalt, Umfang und Erscheinungsweise des Gesetz- und Verordnungsblatts für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW., bis 1999 GV. NW., Gesetz- und Verordnungsblatt NRW) werden vom Land festgesetzt.
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